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Die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 sollen die Lücke zwischen U9 (Untersuchung mit 5 Jahren) und J1 (Untersuchung zwischen 13 und 15 Jahren) schließen. Allerdings werden diese Untersuchungen – wie auch die U7a und J2 – nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen! Der Schwerpunkt der U10 liegt beim Erkennen und Behandlungseinleiten von Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS / Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung ). Weiterhin wird der Impfpass auf fehlende Impfung kontrolliert und diese ggf. nachgeholt.
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